Auslandsreise-Krankenversicherung

Sorgenfrei ins Ausland reisen – einfach genießen

Wenn Sie dieses Jahr mindestens eine Reise ins Ausland planen, dann denken Sie an die Auslandsreise-Krankenversicherung. Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) können Sie Ihren Urlaub entspannt genießen und wissen, dass für den Fall der Fälle alle Behandlungskosten abgesichert sind. Auch für die Bergung oder den Rücktransport nach Deutschland ist die SDK für Sie da.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung im Überblick

Das leistet die Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie

Der Schutz der Auslandsreise-Krankenversicherung fängt da an, wo die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aufhört. Sollten Sie während Ihrer Auslandsreise eine ärztliche Behandlung benötigen, zahlt sie außerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zudem haben Sie freie Arzt- und Krankenhauswahl. Die SDK übernimmt auch die Kosten für einen notwendigen Rücktransport.

Ihre Vorteile mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Im Krankheitsfall auf Auslandsreisen Übernahme der Kosten unter anderem für Behandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Unterbringung, medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport sowie Unfall-Leistungen
  • Gilt für mehrere Reisen mit einer Dauer von maximal 45 Tagen je Reise im Kalenderjahr, bei Bedarf erweiterbar
  • Bereits ab einem Jahresbeitrag von 13,85 Euro pro Person und 34,10 Euro für die ganze Familie
  • Bei einer Dauer-Police Reduzierung des Beitrags im zweiten Jahr auf 12,40 Euro pro Person und 30,45 Euro für die Familie

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt viele Kosten nicht

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen …

  • eine ärztliche Versorgung nur für Behandlungen in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
  • nur entsprechend der in Deutschland geltenden Kassensätze, auch in der EU und im EWR. Das im jeweiligen Land geltende Gesundheitssystem weicht jedoch in der Regel vom deutschen ab. Je nach Wahl des Arztes oder Krankenhauses im Ausland können die Kosten wesentlich höher liegen.
  • nicht für den Rücktransport nach Deutschland.

Die Tarife der Auslandsreise-Krankenversicherung der SDK im Detail

Im Ausland abgesichert wie ein Privatpatient

Bei Auslandsreisen mit einer Dauer von maximal 45 Tagen am Stück übernimmt die SDK die Kosten für folgende Leistungen:

  • ambulante ärztliche Behandlung,
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel,
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz,
  • Transport zur stationären Heilbehandlung oder zum Notfallarzt,
  • Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus,
  • medizinisch sinnvoller und vertretbarer Kranken-Rücktransport,
  • Bergungskosten bei Unfall bis 5.000 Euro,
  • Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland bis zu 12.000 Euro,
  • Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro bei Unfalltod und
  • 24-Stunden-Notfrufservice.

Tarife für Singles und für Familien

Je nach Bedarf bieten wir eine Single- oder Familien-Police an. Wenn Sie allein oder zu zweit verreisen, ist die Single-Police für Sie die richtige Wahl. Wenn Sie mit Kindern auf Reisen gehen, lohnt sich die Familien-Police. Für einen günstigen Pauschalbetrag sind in diesem Fall Versicherungsnehmer, Ehepartner bzw. Lebensgefährte bis zum 60. Lebensjahr und alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass alle zusammen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Besonderheiten zu Versicherungsbeginn und -dauer

  • Der Versicherungsschutz gilt für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Bei der vergünstigten Dauer-Police verlängert sich der Versicherungsschutz stillschweigend um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich, also per Post, Fax oder E-Mail gekündigt wird.
  • Sie haben einen längeren Auslandsaufenthalt als 45 Tage ohne Unterbrechung vor? Dann können Sie den Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag auf maximal 730 Tage bzw. ab dem 61. Lebensjahr auf maximal 365 Tage erweitern.

Die Konditionen der SDK Auslandsreise-Krankenversicherung

Beiträge für die Single-Police für Reisen bis 45 Tage

Alter1

Jahres-Police Dauer-Police
Bis 60 Jahre
13,85 EUR 1. Jahr 13,85 EUR
ab 2. Jahr 12,40 EUR
Ab 61 Jahre
25,00 EUR 1. Jahr 25,00 EUR
ab 2. Jahr 22,30 EUR

Beiträge für die Familien-Police bis 45 Tage

Alter1

Jahres-Police

Dauer-Police
Versicherungsnehmer, Ehepartner/Lebensgefährte bis 60 Jahre und alle Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren

34,10 EUR

 

1. Jahr 34,10 EUR

ab 2. Jahr 30,45 EUR

Beiträge für Reisen mit einer Gesamtdauer von mehr als 45 Tagen

Falls Sie eine Reise planen, die die Gesamtdauer von 45 Tagen überschreitet, können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Hierzu müssen Sie zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen je Verlängerungstag und je Person folgenden Beitrag zahlen:

Alter1

 

Jahres-Police/Dauer-Police Maximale Anzahl Verlängerungstage
Bis 60 Jahre

2,00 EUR

730 Tage
Ab 61 Jahre

9,60 EUR

365 Tage

Die Werte gelten unabhängig davon, ob es sich um eine Single- oder Familien-Police handelt.

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Bin ich bei Reisen über den Jahreswechsel versichert?

Ja, wenn Ihre Reise bereits im versicherten Kalenderjahr beginnt und nicht länger als 45 Tage dauert. Schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung am besten gleich als Dauer-Police ab. So verlängert sich Ihr Versicherungsschutz Jahr für Jahr und Sie sparen sogar noch Geld dabei. Denn ab dem 2. Kalenderjahr verringert sich der Beitrag.

Wie kann ich die SDK bei Notfällen aus dem Ausland erreichen?

Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter

+ 49 711 995 220 01

erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, wie zum Beispiel für …

  • die Benennung eines Arztes vor Ort, oder
  • die Organisation und Durchführung eines Kranken-Rücktransportes.
Was muss ich nach einem Krankheitsfall im Ausland tun?

Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir …

  • eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles,
  • das genaue Datum von Reisebeginn und -ende,
  • die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung,
  • die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln,
  • IBAN und BIC des Abbuchungskontos.


Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:

  • der Name und das Geburtsdatum des Patienten,
  • die Krankheitsbezeichnung (Diagnose),
  • die Behandlungsdaten und -dauer sowie
  • alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.

  1. Das Lebensjahr ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.